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Die elektrische Energieversorgung ist für unser modernes Leben unverzichtbar. Dieser Sektor gehört darum auch zu den Kritische Infrastrukturen (KRITIS), von der eine gehobenere Resilienz gefordert wird.
Es gibt einige Gefahren für die elektrische Energieversorgung, für welche die Branche gewappnet sein muss. Grob kann dies in vier Bereiche unterteilt werden: Menschliche, nicht-physische Einflüsse (z.B. menschliches Versagen aber auch Cyberangriffe), technisches Versagen (z.B. Stabilitätsprobleme, Störungen, Ausfälle), bilanzielles Problem (z.B. Strommangellage) und physische Ereignisse und Angriffe (z.B. Extremwetterereignisse, Sabotage, Unfälle).
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die meisten und größten Stromausfälle der Welt durch technisches oder menschliches Versagen verursacht werden, weniger durch Naturkatastrophen und weit weniger durch physische Angriffe. Während jedoch das technisches und menschliches Versagen mehr oder minder einer Stochastik unterliegen, gibt es bei den physischen Angriffen die Dimension der koordinierten Zerstörung hinsichtlich des Zeitpunkts, der Kritikalität der Ziele und des Umfangs. Darüber hinaus gibt es bei den Naturkatastrophen die Dimension des großflächigen Zerstörungspotentials. Wenn man die Bedrohungslage als zunehmend betrachtet (Klimawandel, hybride Kriegsführung), dann muss eine Gesellschaft Maßnahmen ergreifen.

In der deutschen Energiewirtschaft, Politik und Medienlandschaft spielten physische Ereignisse in der Vergangenheit eine eher untergeordnete Rolle. Während für Cyberangriffe Regularien geschaffen, Forschung betrieben und Gelder bereitgestellt wurden, war der physische Schutz der elektrischen Energieversorgung in Deutschland und Europa auf einem historischen Stand der Technik und nicht im Fokus der Diskussion.
Das änderte sich zum einen durch Extremwetterereignisse wie im Ahrtal, dem Überfall Russlands auf die Ukraine und durch zunehmende Sabotage auf kritische Infrastrukturen. Mit dem „KRITIS-Dachgesetz“ (Regierungsentwurf verabschiedet am 10.09.2025) gibt es jetzt zum ersten Mal eine umfangreiche Regulatorik, um den Schutz von physischen Ereignissen und Angriffen zu berücksichtigen. Damit soll auch die CER-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden. Das Gesetz ist jedoch noch nicht verabschiedet und die Branche muss sich zunächst noch einarbeiten.
Es macht Sinn, den Schutz gegen physische Ereignisse und Angriffe separat von den anderen Gefahren für die elektrische Energieversorgung zu betrachten. Maßnahmen gegen Auswirkungen von Pandemien, einem Cyberangriff oder Strommangel müssen auf einer anderen Ebene gesetzt werden als der physische Schutz. Im Gesamtkonzept sind alle Maßnahmen wichtig, aber die separate Betrachtung erlaubt den Fokus zu legen.
In dieser Rubrik wird darum das Themenfeld der physische Ereignissen gegen die Starkstrominfrastruktur (Unfälle, physische Angriffe und Naturkatastrophen) behandelt. Unter anderem werden folgende Punkte analysiert:
- Vorherige Ereignisse
- Eintrittswahrscheinlichkeit (Risiko) und Ausmaß zukünftiger Ereignisse
- Potentielle Schutzmaßnahmen (Safeguarding)
Definition
Der FNN definiert die „Resilienz von Stromnetzen“ in seinem Hinweis „Aufbau und Betrieb resilienter Stromnetzinfrastrukturen“ als:
„Fähigkeit von Stromnetzen, ihre grundlegende Funktionalität bei Gefährdungen zu bewahren, aufrechtzuerhalten bzw. schnell wiederherzustellen sowie anpassungsfähig zu sein.“



